... sondern wurde schon in vielen Studien aus anderen Genehmigungs- und Gerichtsverfahren nachgewiesen. Diese wollen wir der Transparenz halber hier alle aufführen. Zunächst einmal: die Anlagen in Letschin sind kein Einzelfall, sondern es gibt geradezu eine Überschwemmung mit Massentier-Geflügelhaltungen in der Region.
Vielen Dank an Jana Kotte von Unser Reitwein für das Erstellen der Karte. Falls Sie noch Orte auf der Karte vermissen, schreibt Sie uns gerne.
Im Bauausschuss wurde das Vorhaben bereits im November 2019 vorgestellt und diskutiert (Quelle: Protokoll vom 12.11.2019 der Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses „Top 5: Vorstellung Projekt Legehennenstallanlage“).
Eine Einbeziehung von Bürgern und direkten Anwohnern fand nicht statt.
Am 18.03.2021 beschlossen die 17 Gemeindevertreter einstimmig das gemeindliche Einvernehmen (Beschlussvorlage GV-125/2021 vom 08.03.2021, abgestimmt am 18.03.2021).
Obwohl diese Anlage wegen ihrer Dimension nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig ist und eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen muss, wurden selbst unmittelbare Anwohner nicht informiert
Diese Zahl geht aus der Antwort der Landesregierung auf die „Kleine Anfrage 2900“ zu Tierhaltungsanlagen in Brandenburg aus dem Jahr 2017 hervor. Zum Vergleich: Im Landkreis Märkisch-Oderland gibt es etwa 1,6 Millionen Tiere in genehmigungspflichtigen Tieranlagen (Massentierhaltung). Erschreckend ist daran - neben der reinen Anzahl von Tieren - dass fast alle Tiere im Oderbruch gehalten werden, obwohl es nur weniger als die Hälfte der Fläche des Landkreises ausmacht!
Anzahl Tiere (Rinder, Schweine, Geflügel)
gesamt Märkisch Oderland - 1.594.118
davon im Oderbruch - 1.506.185
Verteilt auf Fläche
Größe Landkreis Märkisch-Oderland 2.158,67 km2
davon Größe Oderbruch 920 km²
Stand 01.08.2017
In der Zwischenzeit wurden weitere Anlagen beantragt, mehrere jedoch nach Bürgerprotesten gekippt, da sie die Belastungsgrenzen für Mensch und Umwelt überstiegen.
Diese Zahl geht hervor aus der Studie "Nährstoffbelastungen von Freilandlegehennenhaltung am Beispiel der Genehmigungsfähigkeit einer konventionellen stationären Freilandlegehennenanlage mit 39.990 Tierplätzen“, Dezember 2018.
Diese Aussage steht im „Erlass zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren“, für das Land Brandenburg vom 18.09.2020.
Das restliche Gebiet – wie die Gemeinde Letschin – gilt bisher „nur“ als gefährdetes Beobachtungsgebiet. Dies könnte sich schnell ändern, wenn noch mehr Geflügelmassen hier gehalten werden.
Quelle zur Tierseuchenallgemeinverfügung vom 19.02.2021 für MOL
Dies wurde nachgewiesen in der sog. "Brabanter Studie", 2017 (zur ganzen Studie).
Zitat: "Die Kernanalyse bestätigte ein deutlich erhöhtes Risiko der CAP [CAP = Lungenentzündung, Anmerkung des Autors] ,wenn man in der Nähe von Geflügelfarmen lebt, was auf ein übermäßiges Risiko bis zu 1,15 km hindeutet, gefolgt von einem starken Rückgang.